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Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Nachfolgend haben wir für Sie die bis dato neuste Corona-Bekämpfungsverordnung zum Download veröffentlicht. Spielplätze können gemäß § 4 Abs. 7 der Verordnung wieder öffnen, sofern die grundlegenenden Regeln für den öffentlichen Raum eingehalten werden (Nicht mehr als mit einer anderen Person, die nicht mit im Haushalt lebt; ansonsten Mindestand von 1,5 Metern). Es liegt somit in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden.  Friseure und Fußpflegeeinrichtungen können unter Einhaltung von Vorgaben wieder öffnen. Aufgrund der Rechtsprechung können Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen. Die stille Einkehr in Gotteshäusern und Gebetsräumen sind unter Wahrung des Mindestabstands und der Steuerung des Zutritts erlaubt. Gottesdienste sind unter Auflagen zulässig. 

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Fünfte Corona-Bekämpfungsverordn.pdf
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